Auszeichnungen
SAT – Auszeichnung:
Ribbon-AT
Gekreuzte Schweizerdolche: Unser neues Ribbon
Seit dem 01.07.2014 besteht für alle AdA sowie ehemalige AdA bis 65 die Möglichkeit, im Bereich der ausserdienstlichen Tätigkeiten (AT) eine Auszeichnung (Stufen 1 und 2) zu erwerben. Der Chef Schiesswesen und ausserdienstliche Tätigkeiten (SAT) hat hierzu im Auftrag des CdA eine Ergänzung zum Reglement 51.004 “Auszeichnungen” erlassen.
Mit der Verleihung der Auszeichnung soll die absolvierte militärische Weiterausbildung in den Bereichen “Schiessen mit der persönlichen Waffe” sowie “Führungs- und Weiterausbildung” der Allgemeinen Grundausbildung (AGA) und der Funktionsgrundausbildung (FGA) gebührend anerkannt werden. Angehörige der Armee und Verbands- oder Gesellschaftsmitglieder eines militärischen Dachverbandes (wie beispielsweise der SOG) können somit nun besagte Auszeichnung (“Ribbon” genannt) ab Erfüllung der Rekrutenschule bis zur Vollendung des 65. Altersjahres erwerben.
Anrechenbare ausserdienstliche Tätigkeiten können dabei durch vom VBS anerkannte militärische Gesellschaften oder militärische Dachverbände durchgeführt werden. Als mögliche Anlässe werden derzeit einerseits Schiessanlässe (Wettschiessprogramme mit der persönlichen Waffe, d.h. das Programm des “Obligatorischen”), andererseits “Führungs- und allgemeine Weiterbildungen der AGA und FGA” aufgeführt.
Zur Erreichung der Auszeichnung Stufe 1 müssen folgende Punkte kumulativ erfüllt sein (Achtung: neu seit 01.01.2020):
- 6 Jahre aktive Mitgliedschaft in einem Verein / einer Sektion;
- Im Jahr mindestens 3 Aktivitäten in einem Verein, wobei mindestens 2 Aktivitäten gemäss der Verordnung des VBS über die ausserdienstlichen Tätigkeiten in den militärischen Gesellschaften und Dachverbänden (VATVVBS / 512.301), Anhang, Definitionen, dem Wert T1 entsprechen.
Nach Erreichen von Stufe 1 kann mit zusäzlichen 6 Jahren aktive Mitgliedschaft (gleiche Voraussetzungen wie bei Stufe 1) die Stufe 2 erreicht werden.
Unabhängig von Stufe 1 und 2 kann Stufe 3 erreicht werden mit einer langjähriger Vorstandstätigkeit:
- 6 Jahre aktive Mitgliedschaft in einem Vorstand einer militärischen Gesellschaft oder einem Dachverband ihrer Vereine oder Sektionen.
Es kann nur eine der Auszeichnunge Stufe 1 / Stufe 2 getragen werden.
Die Auszeichnung der Stufe 3 kann jedoch zusätzlich getragen werden.